Erbschaftssteuer nahe Westerstede - hier sind Sie an der richtigen Adresse

Sie benötigen eine Steuerberaterin/ einen Steuerberater, um sich nach der Testamentsvollstreckung zum Thema Erbschaftssteuer beraten zu lassen? Dann sind Sie beim Steuerbüro Hilke Brumund nahe Westerstede an der richtigen Adresse. Das Steuerbüro besteht schon seit dem Jahre 1998. Dank der langjährigen Erfahrung berät Hilke Brumund ihre Mandanten und Mandantinnen kompetent zu allen Fragen rund um das Thema Erbschaftsteuerrecht. Dabei wird sie von einer hochqualifizierten Bilanzbuchhalterin unterstützt. Wenn Sie hierzulande von einem Verstorbenen in dessen Testament bedacht wurden oder wenn Sie ein gesetzlicher Erbe (Sohn, Tochter, Gatte, Gattin etc.) sind, so müssen Sie eine Erbschaftsteuererklärung abgeben. Lassen Sie sich daher von Experten beraten, wenn Sie Steuern sparen und keine Freibeträge verschenken wollen. Anhand Ihrer Erbschaftsteuererklärung ermittelt das Finanzamt die Erbschaftssteuer. Die Freibeträge bei der Steuer orientieren sich hauptsächlich am Grad der Verwandtschaft zum Verblichenen. Das bedeutet, je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto höher ist auch der Freibetrag. Aber das Gesetz dazu ist voller Stolpersteine, daher sollten Sie Hilfe von Experten in Anspruch nehmen, wenn Sie nicht einen Teil Ihres Vermögens an das Finanzamt verschenken wollen.

 

Steuerbüro Hilke Brumund - wir beraten Sie zu den folgenden Themen

In unserem Steuerbüro Hilke Brumund stehen wir unseren Kunden und Kundinnen bei Erbschaftsteuerangelegenheiten (Berechnung der Freibeträge) zur Seite. Obendrein kümmern wir uns um die Erstellung der laufenden Lohn- und Finanzbuchhaltung. Wir helfen Ihnen bei Ihren Steuererklärungen und Jahresabschlüssen. Des Weiteren bieten wir auch Existenzgründungsberatungen an. Profitieren auch Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Know-how im erbrechtlichen Steuerrecht. In unserem Steuerbüro nahe Westerstede betreuen wir Privat- und Firmenkunden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, gerne klären wir auch schwierige Fragen bei einem ersten Beratungsgespräch.

 

Erbschaftsteuererklärung - lassen Sie sich beraten

Als Ihre Steuerberaterin in Apen - Hengstforde kümmere ich mich um Ihre Erbschaftsteuererklärung, sofern Sie Ihr Erbe nicht ausschlagen (weil Ihnen beispielsweise nur Schulden vererbt wurden). Das Finanzamt erwartet von den Erben, dass sie nach einer dreimonatigen Frist, beim zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt eine Erklärung für die Ermittlung von Haus- und Grundbesitz, Betriebsvermögen etc. abgeben. Liegt allerdings der Wert des Erbes unter der Höhe der vorgeschriebenen, Freibeträge, kommt es in der Regel zu keiner Steuererhebung seitens des Erbschaftsteuerfinanzamtes. Wenn bei Ihnen in Zetel, Bockhorn, Zwischenahn, oder Apen - Hengstforde ein Erbfall eingetreten ist, lassen Sie sich von uns beraten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erbschaftsteuererklärung und bei allen nötigen Anmeldungen. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.